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Jeder Mensch ist einzigartig. Seine Arbeit auch.

Unterschiedliche Arbeitsbereiche garantieren jedem Beschäftigten eine an seine individuellen Fähigkeiten angepasste Ausbildung und Beschäftigung. Qualifizierte Fachkräfte – unterstützt von Sozialdienstleistenden und Praktikanten – fördern ihn mit handwerklichem Können und sozialtherapeutischer Begleitung. Dabei unterliegen die Arbeitsbereiche als sonstige Beschäftigungsstätte nach § 56 SGB IX nicht den Begrenzungen der Werkstatt für behinderte Menschen. Ein zweijähriger Berufsbildungsbereich wird im Rahmen des persönlichen Budgets der Bundesagentur für Arbeit übergreifend für alle drei Standorte angeboten. Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt werden in Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten gefördert.
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